Bildungs- & Teilhabepaket (BuT)
Leistungen im SGB II – grafische Kurz-Übersicht
Für wen gilt BuT?
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld/Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern Kinderzuschlag/Wohngeld beziehen.
- Bildungsleistungen bis U25 (allgemein- oder berufsbildende Schule, keine Ausbildungsvergütung); Teilhabeleistungen bis U18; auch Kita/Kindertagespflege.
Leistungen im Überblick
- Ausflüge & Klassenfahrten: Kostenübernahme für ein- und mehrtägige Ausflüge, Sammelabrechnung über die Schule möglich.
- Persönlicher Schulbedarf (2025): 195 € pro Jahr (130 € zum 01.08., 65 € zum 01.02.).
- Schülerbeförderung: Übernahme notwendiger Fahrkosten, Eigenanteil entfällt, auch bei privater Mitnutzung.
- Lernförderung (Nachhilfe): Unter bestimmten Voraussetzungen möglich, gesonderter Antrag nötig.
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung: Kostenübernahme ohne Zuzahlung (Schule, Kita, Hort*).
- Soziale & kulturelle Teilhabe: 15 € monatlich bis zum 18. Geburtstag für Sport, Kultur, Musikunterricht, Freizeiten.
Antrag & Nachweise
- BuT-Leistungen (außer Lernförderung) sind beim Bürgergeld mitbeantragt.
- Für Lernförderung gesonderter Antrag notwendig.
- Belege erforderlich (Rechnungen, Fahrscheine etc.); Schulbescheinigung für Schulbedarf.
- Nachträgliche Erstattung in Ausnahmefällen möglich.
Altersgrenzen
- Bildungsleistungen: bis unter 25 Jahre.
- Teilhabeleistungen (15 €): bis zum 18. Geburtstag.
Kontakt vor Ort
- Zuständig ist der kommunale Träger (Jobcenter bzw. Stadt-/Kreisverwaltung).
- Tipp: Fragen Sie nach lokalen Besonderheiten.