Digitale Erklärhilfen
Sie haben einen Bescheid per Post bekommen und haben Fragen?
Klicken Sie einfach auf die Fragezeichen in folgendem Musterbescheid erklärten Brief Hilfsdokument
über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Briefkopf
Leistungen
Sozialgeld
Hinweis zur Vorläufigkeit
Individuelle
Informationen
Ihre Rechte
Ergänzende Erläuterungen
Weiterbewilligung
Veränderungs-
mitteilung
Gesetzestexte
Berechnungs-
übersicht
Sozialversicherung
Leistungs-
anspruch,
Auszahlung
Einkommen /
Freibeträge
Auszahlung /
Aufteilung
Zahlungs-
empfänger

Wo sehe ich, wie viel Geld ich ausgezahlt bekomme? Informationen hierzu finden Sie unter „Leistungsanspruch“ hier im Bescheid.

Welche Rechte habe ich, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin? Das wird hier im Bescheid erklärt

Wann muss ich einen Folgeantrag stellen? Stichwort Veränderungsmitteilung: Veränderungen müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden. Informationen zur Veränderungsmitteilung finden Sie hier. Sie können Veränderungen bequem online erledigen. Informationen zur Weiterbewilligung finden Sie hier. 

Werden meine Heizkosten übernommen (ggf. im Hinblick auf den kommenden Winter)? Informationen zur Übernahme von Heizkosten finden Sie in der personenbezogenen Berechnung.

Unter „Informationen zu Ihren Leistungen“ werden Besonderheiten bei der Antragsbearbeitung berücksichtigt. 

Sie haben noch weitere Fragen und/oder Sie benötigen Hilfe zu Stellen in Ihrem Bescheid, zu denen Sie nachfolgend keine Antwort finden können?

Hier hilft Ihnen Ihre Sachbearbeitung gerne weiter. Die Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) finden Sie auf der ersten Seite oben rechts auf Ihrem Bescheid (nicht hier auf der Seite im Musterbeispiel).

Unser Telefon-Service-Center erreichen Sie unter 06152/9854-200 (Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr).

Post senden Sie bitte immer an die zentrale Adresse:

Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AÖR)

Wilhelm-Seipp-Straße 15

64521 Groß-Gerau

Bitte beachten Sie, dass für die Beantwortung Ihrer Fragen eine Bearbeitungszeit notwendig ist. In der Regel erhalten Sie nach (spätestens) 48 Stunden eine Antwort. Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Nachfragen ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Digitale Erklärhilfen für Bescheide

Auskunft

Diese*r Mitarbeiter*in ist zuständig für Ihre Leistungssachbearbeitung und steht bei Fragen rund um Ihr Arbeitslosengeld II zur Seite.

Aktenzeichen

Wie hier anhand der Beispielnummer ersichtlich, sind unter Ihrer persönlichen Nummer alle Ihre Daten bei uns gespeichert. Halten Sie diese bei jeder Kontaktaufnahme zum Jobcenter bereit.

Was ist ein Bescheid?

Was bedeutet das eigentlich? Ein Bescheid ist im deutschen Verwaltungsrecht allgemein die am Ende eines Verwaltungsverfahrens stehende individuell-konkrete Anordnung einer Behörde bzw. die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall, die häufig in der Form eines Verwaltungsaktes erlassen wird.

Anrede mit Hinweis

Am Anfang des Bescheides können Sie sehen, für welchen Zeitraum Leistungen bewilligt werden.

Ob der Bescheid vorläufig ist oder nicht, können Sie ebenfalls diesem Absatz entnehmen.

Werden Ihre Leistungen vorläufig bewilligt, finden Sie den Grund dafür hier (Klicken Sie auf den Button, die Seite scrollt automatisch hin):

Leistungen

Diese Leistungen wurden aufgrund Ihres Antrages berechnet.

Arbeitslosengeld II besteht aus verschiedenen Bausteinen. Diese heißen Bedarfe und bestimmen die Höhe des Arbeitslosengelds II. Damit sind die Kosten gemeint, die Ihren Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu gehören vor allem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse. Für den Regelbedarf erhalten Sie jeweils einen monatlichen Pauschalbetrag. Die genauen Beträge finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Externer Link, d.h. er öffnet sich in einem neuen Fenster).

Die Leistungen unterscheiden sich je nach Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft und nach dem Alter der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in angemessener Höhe vom Jobcenter übernommen. Die Unterkunftskosten werden kopfteilig auf die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt.
Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel wenn Sie alleinerziehend oder schwanger sind oder Sie sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen. Im Beispiel ist kein Mehrbedarf vorhanden.

Krankenkasse

Eine der häufigen Fragen ist "Bin ich krankenversichert?"

Die Antwort ist Ja, Kundinnen und Kunden des Jobcenters sind krankenversichert.

Wir melden diese Informationen an Ihre Krankenkasse.

Die Krankenversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Wie wird die Beitragshöhe berechnet? (Klicken Sie auf den Button, die Seite scrollt automatisch hin):

Arbeitslosengeld

Dieser Anteil am Arbeitslosengeld II ist für die betreffende Person errechnet worden.

Sozialgeld

Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialgeld und sind automatisch familienversichert.

Zur Abgrenzung zwischen der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) und der Grundsicherung um Alter und Erwerbsminderung bzw. Sozialhilfe wird die Erwerbsfähigkeit des Antragstellers herangezogen.

Als nicht erwerbsfähig gilt eine Person, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Personen, die unter 65 Jahren sind und mindestens drei Stunden am Tag
erwerbstätig sein können, erhalten Arbeitslosengeld II vom Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau.

Personen, die mit einem Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, aber selbst nicht erwerbsfähig sind, erhalten Sozialgeld vom Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau. Dies sind z.B. Kinder bis 15 Jahre oder Personen, die auf eine bestimmte Zeit (nicht auf Dauer) wegen Krankheit oder Behinderung nicht drei Stunden täglich erwerbstätig sein können.

Vorläufigkeit

Sofern Ihr Bescheid vorläufig ist, wird hier der individuelle Grund dafür angegeben.

Individuelle Informationen

Hier kann die Sachbearbeitung individuelle Informationen zu Ihrem Bescheid verfassen.

Allgemeine wichtige Informationen

Sofern Ihr Bescheid vorläufig ist, werden hier allgemeine Informationen dazu gegeben.

Eine vorläufige Bewilligung kommt immer dann in Betracht, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit
dafür spricht, dass die Person voraussichtlich alle Bedingungen für den Leistungsbezug erfüllen wird. Sie ist auch möglich, wenn klar ist, dass die Person alle Bedingungen erfüllt, aber unklar ist, in welcher Höhe der Anspruch tatsächlich besteht. Es gibt Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung nicht alle Bedingungen eindeutig belegen können, ohne dass sie dafür etwas können. Erzielt eine Person zum Beispiel aus einer Arbeit schwankendes Einkommen, kann zunächst nicht genau festgestellt werden, ob und in welcher Höhe ein ergänzender Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht. Mit der vorläufigen Bewilligung kann auch in diesen Fällen eine Unterstützung erfolgen.
Der tatsächliche Anspruch wird nach Ablauf des vorläufigen Bewilligungszeitraums und nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen geprüft und festgesetzt. Dies kann zu Nachzahlungen oder zu Rückforderungen führen.
Wegen der mit der „Vorläufigkeit“ verbundenen Unklarheit über den Leistungsanspruch entfällt die Möglichkeit, sich auf Vertrauensschutz zu berufen, falls Leistungen zurückgefordert werden müssen.

Ihre rechte

Sind Sie mit der Entscheidung in diesem Bescheid nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Ergänzende erläuterungen

Hier werden wichtige rechtliche Erläuterungen zur Leistungsbewilligung gegeben. Auch werden Sie hier über Ihre Rechte und Pflichten informiert. Bitte unbedingt lesen!

Weiterbewilligungs-
antrag

Dieser Antrag heißt "Weiterbewilligungsantrag" (WBA). Er sollte 4-6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Sie können dies jederzeit bequem online erledigen.

Erklärvideo

Veränderungsmitteilung einfach erklärt.

Veränderungs-
mitteilung

Sie können die Veränderungsmitteilung auch jederzeit bequem online erledigen.

Status

Im diesem Bereich werden nochmal der Bewilligungszeitraum und das Aktenzeichen angegeben. Weiterhin können Sie hier sehen, für welchen Monat die Berechnungsübersicht ist. Der Status ist lediglich für interne Zwecke wichtig. Das angegebene Datum ist das der Bescheiderstellung. Für jeden Monat, bei dem der Leistungsanspruch abweicht, ist eine eigene Berechnungsübersicht, die Ihnen eine Nachvollziehbarkeit und Prüfung ermöglicht, beigefügt.

Gesamtbedarf Berechnung

Hier sehen Sie die Gesamtbedarfe und die Aufteilung auf die verschiedenen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Der Regelbedarf ist in seiner Höhe gesetzlich festgelegt. Informationen finden Sie hier. Die Kosten der Unterkunft gehen auf Ihre Angaben zurück.

Hier wird das mögliche Einkommen des Kindes (das kann z.B. Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen sein) aufgeführt. Diese Einkommen werden vom Gesamtbedarf abgezogen und verringern Ihr Arbeitslosengeld II.

Kinder und Jugendliche (bis 25 Jahre) aus Haushalten, die Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten zusätzlich seit Juli 2022 einen Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat.

Der monatliche 20-Euro-Zuschlag soll eine Übergangslösung bis zur Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Kindergrundsicherung sein.

Das ist der Ihnen zustehende Betrag, der sich aus der obigen Berechnung ergibt.

Bitte beachten Sie, dass die Überweisungen teilweise an Dritte ( z.B. Miete direkt an den Vermieter) erfolgen, so dass der Betrag, der auf ihr Konto überwiesen wird, davon abweichen kann. Die einzelnen Zahlungsempfänger sehen Sie hier (Klicken und dieses Pop Up schließen, die Seite scrollt automatisch hin)

Sie können hier sehen, aus welchem „Topf“ Ihr Arbeitslosengeld II zusammengesetzt wird. Der Regelsatz und etwaige Mehrbedarfe werden aus Bundesmitteln (Anteil Bund) bestritten und die Unterkunftskosten aus kommunalen Mitteln (Anteil Kommune).

Arbeitslosengeld II besteht aus verschiedenen Bausteinen. Diese heißen Bedarfe und bestimmen die Höhe des Arbeitslosengelds II. Damit sind die Kosten gemeint, die Ihren Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu gehören vor allem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse. Für den Regelbedarf erhalten Sie jeweils einen monatlichen Pauschalbetrag. Die genauen Beträge finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Diese unterscheiden sich je nach Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft und nach dem Alter.
Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in angemessener Höhe vom Jobcenter übernommen. Die Unterkunftskosten werden kopfteilig auf die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt.
Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel wenn Sie alleinerziehend oder schwanger sind oder Sie sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen. Im Beispiel ist kein Mehrbedarf vorhanden.

Krankenkasse

Die Krankenkasse ist Teil der Sozialversicherung. 

Wir zahlen die monatlichen Beiträge Ihrer Krankenversicherung für Sie.

 In Deutschland müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger versichern, damit sie bei Krankheit oder im Pflegefall abgesichert sind. Diese Krankenversicherungspflicht gilt auch, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen. Das bedeutet: Sie müssen Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, sind Sie in der Regel weiter bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge direkt an den Gesundheitsfonds, der diese an Ihre Krankenkasse weiterleitet. Die genannten Beträge entsprechen der derzeitigen Beitragshöhe. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden zusätzlich gewährt und sind in dem Auszahlungsbetrag nicht enthalten.

Leistungs-
anspruch

Hier werden Ihr Leistungsanspruch und die Kosten für die Beiträge zu Ihrer Sozialversicherung angegeben.

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in aller Regel direkt an den Gesundheitsfonds BVA gezahlt. Dieser Betrag unterscheidet sich daher von Ihrem Auszahlungsbetrag.

Auszahlung

Sie können dieser Übersicht entnehmen, an wen die Auszahlung in welcher Höhe erfolgt. In der Übersicht wird auch die Zahlung an den Gesundheitsfonds aufgelistet.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, sind Sie in der Regel weiter bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge direkt an den Gesundheitsfonds, der diese an Ihre Krankenkasse weiterleitet. Die genannten Beträge entsprechen der derzeitigen Beitragshöhe.

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in aller Regel direkt an den Gesundheitsfonds BVA gezahlt. Dieser Betrag unterscheidet sich daher von Ihrem Auszahlungsbetrag.

Einkommen /
Freibeträge

An dieser Stelle sehen Sie die eventuell vorhandenen Einkommen mit ihren Freibeträgen.

Einkommen ist auf die Leistungen nach dem SGB II anzurechnen und reduziert den monatlichen Leistungsanspruch. Das Einkommen wird immer bei der Person angerechnet, die es erzielt.
Grundsätzlich ist jedes Einkommen anzuzeigen.
Wer Arbeitslosengeld II bekommt und gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgeht, darf einen bestimmten Anteil seines Einkommens behalten, ohne dass es mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird.

Vom Netto-Einkommen wird zunächst ein Freibetrag von 100 Euro abgezogen, der sogenannte Grundfreibetrag für Versicherungen, Altersvorsorge, Werbungskosten. Übersteigt das monatliche Brutto-Einkommen 400 Euro, kann auch ein höherer Betrag abgezogen werden, sofern er nachgewiesen wird.

Vom Netto-Einkommen wird noch ein weiterer Freibetrag abgezogen, der Erwerbstätigenfreibetrag. Dieser bemisst sich aber nach der Höhe des Brutto-Einkommens. Der Erwerbstätigenfreibetrag beträgt:
20 Prozent des Brutto-Einkommens zwischen 100 Euro und 1000 Euro (= maximal 180 Euro) plus 10 Prozent des Brutto-Einkommens zwischen 1000 und 1200 Euro (= maximal 20 Euro); mit minderjährigem Kind liegt die Grenze bei 1500 Euro (maximal 50 Euro).

Im Bespielfall verdient Frau Elvira Mustermann 1100 Euro brutto bzw. 750 Euro netto. Von diesem Betrag werden nach Abzug der Freibeträge 460 Euro auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Der Leistungsanspruch/Auszahlungsbetrag reduziert sich folglich im Beispiel ab August 2022 von 1705 Euro auf 1245,00 Euro (Differenz 460 Euro).

Berechnung
Einkommen

Die genaue Berechnung des Einkommensfreibetrages können Sie hier nachvollziehen.

 

Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Das heißt: Jeder Arbeitslosengeld II- oder Sozialgeldbezieher kann 100 Euro verdienen, ohne dass seine Leistung gekürzt wird. Dabei ist nicht von der Einzeleinnahme auszugehen, sondern von der Gesamtsumme aller im Monat zufließenden, anrechenbaren Einkommen. Deshalb sind auch Einkommen unter 100 Euro anzuzeigen.
Dieser Grundfreibetrag deckt alle mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Werbungskosten ab (z.B. Beiträge zu Versicherungen oder Fahrtkosten). Erst bei einem Bruttoeinkommen von über 400 Euro monatlich können – bei Nachweisführung – höhere Aufwendungen anerkannt werden.

 

Von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 1.000 Euro liegen, beläuft sich der (zusätzliche) Freibetrag auf 20 Prozent. Liegt das Einkommen über 1.000 Euro, ist für den übersteigenden Betrag ein Freibetrag von 10 Prozent zu gewähren.
Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Leistungsberechtigte ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für Leistungsberechtigte mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.

Beispiel:
Erhöhung der Miete

Im Beispielfall ist ab September 2022 eine Mieterhöhung berücksichtigt. Die Miete erhöht sich um 25 Euro (von 575 Euro auf 600 Euro/Monat). Dies kann der personenbezogenen Berechnung entnommen werden. Dadurch ändert sich ab September der Auszahlungsbetrag /Ihr Leistungsanspruch (von 1245 Euro auf 1270 Euro) entsprechend.

Die Berechnungsgänge für den restlichen Bewilligungszeitraum (Oktober, November, Dezember) sind nicht mehr beigefügt, da sich der Leistungsanspruch nicht mehr ändert.

Für jeden Monat, bei dem der Leistungsanspruch abweicht, ist ein eigener Berechnungsbogen, der Ihnen eine Nachvollziehbarkeit und Prüfung ermöglicht, beigefügt.

Rundfunk /
Beiträge

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Diese Bescheinigung kann hierzu genutzt werden. Die Übersendung muss von Ihnen eigenverantwortlich erfolgen. Neben der Bescheinigung muss dafür ein ausgefüllter Antrag (siehe roter Button) auf Befreiung an

ARD, ZDF und Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

geschickt werden.

Was bedeuten diese Eurobeträge?

Hier im Musterbeispiel steht, dass für den Monat Juli 2022 1.270,00 Euro bewilligt werden. Das bedeutet, dass 1.270,00 Euro überwiesen auf das Konto der Kundin in diesem Musterbescheid überwiesen werden. Das nennt man einen Nettobetrag.

Die Erklärhilfe für Bescheide.

Klicken Sie auf die Info Buttons für weitere Informationen zu den einzelnen Bereichen.

Das Aktenzeichen

Bitte geben Sie bei Rückfragen zu Ihrem Bescheid immer das Aktenzeichen an.